AFS – Vereinigung Schweizerischer Familien

Was ist die AFS (www.afsuisses.ch)?

In vielen europäischen Ländern gibt es Vereinigungen von Personen, die aus adligen Familien stammen. In der Schweiz wurde 1982 eine solche Organisation gegründet, die die Form eines Vereins im Sinne von Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches erhielt. Der Verein erhielt den Namen „Schweizerischer Familienverband (SFV)“ und hat seinen Sitz in Bern. Über die Kantonsgrenzen hinweg vereint die AFS Schweizerinnen und Schweizer aus adligen Familien sowie solche, die als Adelige ausländischer Herkunft beschlossen haben, sich in der Schweiz niederzulassen.

Ziele

Die AFS hat sich die Förderung folgender Ziele gesetzt:

  • das Interesse ihrer Mitglieder an der Geschichte ihrer Familien und der Schweiz in Verbindung mit Europa zu wecken;
  • Kontakte mit ähnlichen ausländischen Vereinigungen und Mitgliedern historischer Familien in verschiedenen Teilen Europas zu pflegen;
  • das Interesse junger Menschen an öffentlichen Angelegenheiten zu fördern;
  • gegenseitige Hilfe in allen Formen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, zu leisten.

Seine Mitglieder

Um als Mitglied in die AFS aufgenommen zu werden, muss man eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

Für Schweizer:

  1. Zugehörigkeit zum Feudaladel (sogenannter Uradel);
  2. Zugehörigkeit zu einer Familie des Adelspatriziats von Bern, Freiburg, Luzern oder Solothurn;
  3. Zugehörigkeit zu einer Adelsfamilie aus dem ehemaligen Fürstentum Neuenburg oder anderen helvetischen Gebieten aus der Zeit vor 1798;
  4. Zugehörigkeit zu einer Schweizer Familie, die einen ausländischen Adelstitel erworben hat, der in dem betreffenden Land anerkannt ist;
  5. Zugehörigkeit zu einer Familie ausländischer Herkunft, die in ihrem Herkunftsland vor dem Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft adlig war und die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Adelsvereinigung dieses Herkunftslandes erfüllt.

Für Ausländer:
Zugehörigkeit zum erblichen Adel ihres Herkunftslandes und Erfüllung der Bedingungen, die in diesem Land für die Mitgliedschaft in der Adelsvereinigung erforderlich sind.

Die Kandidaten oder Kandidatinnen werden aufgefordert, ein Dossier vorzulegen, das den adligen Ursprung ihrer familiären Abstammung belegt, und die Patenschaft von zwei AFS-Mitgliedern zu übernehmen. Ihre Aufnahme wird vom Vorstand nach Stellungnahme einer Kommission, die mit der Überprüfung der Adelsnachweise beauftragt ist, ausgesprochen. Die Mitglieder nehmen an den verschiedenen Aktivitäten der Vereinigung teil und tragen durch ihre Beiträge zu den Ausgaben der AFS bei.

Ihre Aktivitäten

Neben der Generalversammlung mit anschliessendem Vortrag organisiert die Vereinigung für ihre Mitglieder Besichtigungen historischer Häuser unter fachkundiger Führung, Ausstellungsbesuche und Vortragsabende, die sich hauptsächlich um kulturelle, politische und soziale Themen drehen und weitere Gelegenheiten für informelle Begegnungen schaffen. Alle zwei Jahre veranstaltet der Verein einen Ball mit einem Rahmenprogramm für junge und ältere Adlige aus dem In- und Ausland.

Viele Aktivitäten richten sich vor allem an junge Menschen: Seminare, kulturelle und soziale Aktivitäten und insbesondere die Internationalen Wochenenden in verschiedenen europäischen Ländern. Diese Veranstaltungen ermöglichen besonders interessante Kontakte zwischen jungen Menschen mit ähnlicher Bildung und Lebensweise, aber unterschiedlichen Kulturen. Jugendliche ab 13 Jahren haben die Möglichkeit, am „Jugendaustausch“ teilzunehmen – einem Aufenthalt in einem Land eines Mitgliedsverbandes der CILANE, um sprachlich und kulturell in die dortige Welt einzutauchen.

Ihre Organisation

Die AFS besteht aus:

  • der Generalversammlung, die einmal im Jahr stattfindet. Sie nimmt die Tätigkeitsberichte und die Rechnungen zur Kenntnis, wählt die Mitglieder des Vorstands und legt die Höhe des Mitgliedsbeitrags fest;
  • dem Vorstand, der derzeit aus mehreren Mitgliedern besteht. Er unterstützt den Präsidenten oder die Präsidentin bei der Führung der laufenden Geschäfte und entscheidet über die Aufnahmeanträge neuer Mitglieder;
  • dem Jugendausschuss, der die Gruppe der ledigen Mitglieder unter 35 Jahren betreut. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende ist von Amts wegen Mitglied des Vorstands;
  • der Prüfungskommission, die die Aufgabe hat, die Dossiers zu prüfen und dem Vorstand vorzubereiten.

Warum Sie der AFS beitreten sollten

  • um allen, die an öffentlichen Angelegenheiten interessiert sind, die Möglichkeit zu geben, sich stärker zu engagieren und sich auf eine aktive Rolle in der Gesellschaft von morgen vorzubereiten;
  • um Mitglieder anderer Adelsvereinigungen in Europa kennenzulernen und Verbindungen zu ihnen aufzubauen;
  • um den Austausch auf allen Ebenen zu fördern;
  • um Solidarität mit Menschen gleicher Herkunft zu zeigen, die in den osteuropäischen Ländern schwere Zeiten durchlebt haben und noch durchleben;
  • um generell zur Erhaltung und Entwicklung eines adligen Europas beizutragen, das auf gemeinsamen Werten beruht.

Die C.I.L.A.N.E. (www.cilane.eu)

Die Informations- und Verbindungskommission der Adelsverbände in Europa (CILANE «La Commission d’information et de liaison des associations de noblesse en Europe») vereint derzeit Vertreter aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Malta, dem päpstlichen Adel, Portugal, dem Vereinigten Königreich, der Adelsemigration des Russischen Reiches, Schweden, der Schweiz und dem spanischen Jugendadel. Ihr Ziel ist es, den Kontakt zwischen den nationalen Vereinigungen aufrechtzuerhalten. Aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der CILANE ist die AFS verpflichtet, deren Aufnahmeregeln zu beachten. Alle drei Jahre veranstaltet die CILANE einen Kongress, an dem mehrere hundert Teilnehmer aus ganz Europa teilnehmen. Um die Mitglieder der verschiedenen Verbände zu vernetzen, wurde die LinkedIn-Plattform CILANE ins Leben gerufen.